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EU AI Act

EU AI Act: Was seit August 2026 für Unternehmen und Behörden gilt

Die KI-Verordnung ist keine Zukunftsmusik: Seit dem 2. August 2026 greifen neue Transparenzpflichten. KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos, Audios und Deepfakes müssen kenntlich gemacht werden; auch Chatbots, Telefon-KI und synthetische Stimmen dürfen nicht unbemerkt eingesetzt werden. Unternehmen und öffentliche Stellen sollten jetzt klären, wo KI genutzt wird, wie Inhalte gekennzeichnet werden und wie Teams KI sicher einsetzen.

Die Fristen im Überblick

Zwei Aufgaben, die fast jede Organisation betreffen

Man muss keine KI entwickeln, um betroffen zu sein. Es reicht, KI einzusetzen - im Schriftverkehr, im Marketing, in der Angebotserstellung, in der Sachbearbeitung.

Das gilt ausdrücklich auch für Behörden und öffentliche Einrichtungen: Wer KI-Systeme anwendet, ist Betreiber im Sinne der Verordnung - unabhängig davon, ob dahinter ein Unternehmen oder eine Verwaltung steht. Für den Einsatz in besonders sensiblen Bereichen können zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

KI-Kompetenz nachweisen

Ihre Mitarbeitenden sollten verstehen, was die eingesetzten Systeme können, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken bestehen. Eine dokumentierte Schulung macht sichtbar, dass Sie KI-Verständnis systematisch aufbauen.

KI-Inhalte kennzeichnen

Bilder, Videos, Audios und Deepfakes, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, müssen erkennbar sein. Das betrifft öffentliche Kommunikation genauso wie Chatbots, Telefon-KI und synthetische Stimmen im Kundenkontakt.

Was bei Verstößen droht

bis 35 Mio. €oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes - bei verbotenen KI-Praktiken
bis 15 Mio. €oder 3 % - bei Verstößen gegen die meisten übrigen Pflichten
bis 7,5 Mio. €oder 1 % - bei falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber Behörden

Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht die Verordnung den jeweils niedrigeren der beiden Werte vor. Die EU-Kommission nennt Transparenzpflichten nach Artikel 50 als einen der Bereiche, die seit dem 2. August 2026 angewendet und durchgesetzt werden. Aktuelle Medienberichte nennen hierfür Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Seite fasst den Stand allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was wir dafür anbieten

Das muss nicht aus eigener Tasche kommen

Qualifizierung und Beratung werden von Bund, Ländern, EU und der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst - je nach Programm und Betriebsgröße mit bis zu 90 %. Wir prüfen kostenlos, was für Sie in Frage kommt.

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Quellen und Stand

Stand dieser Zusammenfassung: 4. August 2026.